Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma colognetworx cnx gmbh
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der colognetworx cnx gmbh mit Sitz in Deutschland.
- Diese AGB finden nur Anwendung, wenn unser Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unserem Vertragspartner.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Wir behalten uns vor, die AGB in einem unserem Vertragspartner zumutbaren Umfang zu ändern.
- Vertragsschluss, Nebenabreden
- Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Der Vertrag kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Durchführung des Auftrags durch uns zustande. Er richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der etwaigen schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung und diesen AGB.
- Mündliche Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere zu den im schriftlichen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB vereinbarten Lieferterminen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versandkosten) werden gesondert berechnet.
- Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten unseres Vertragspartners und sind sofort fällig.
- Mit Gegenansprüchen, die nicht ausdrücklich von uns oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderung nicht zulässig. Kommt unser Vertragspartner in Verzug und/oder werden uns Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kreditwürdigkeit zu zweifeln, sind wir, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt,
- sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig zu stellen,
- eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen,
- angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bankbürgschaft bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut zu verlangen,
- im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Etwaige Abzinsungen werden wir in Höhe des Bankzinses vornehmen, mit dem wir uns selbst refinanzieren.
- Reisekosten
Reisekosten, Spesen und Kilometergeld stellen wir dem Vertragspartner nach gültigen Sätzen der Finanzbehörde in Rechnung.
- Preiserhöhung
Ist der Vertrag zu unseren Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material-, Fremd- und Bearbeitungskosten um mehr als 5 % sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend um die insgesamt erhöhten Kosten zu erhöhen.
- Materialien, Unterlagen, Dokumente und Drucksachen des Vertragspartners
- Vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Dokumente, Drucksachen, Datenträger etc. sind frei Haus anzuliefern.
- Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen von Materialien und Drucksachen, die der Vertragspartner stellt, zu überprüfen. Der Vertragspartner allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass es vereinbart wird. Für Verlust, Beschädigung und dergleichen haften wir ausschließlich nach Maßgabe unserer Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitergehende Schadenfälle obliegt dem Vertragspartner. Über Restmengen wird der Vertragspartner auf Wunsch informiert. Trifft dieser innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Restmeldung durch uns trotz besonderer Hinweise keine Entscheidung, so sind wir zur Vernichtung der Reste auf Kosten des Vertragspartners berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Im Übrigen werden wir nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger, etc. nach Übergabe der Lieferung/Leistung nach Wahl des Vertragspartners an ihn auf dessen Kosten zurückgeben oder vernichten.
- Datenträger, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein, zumindest soweit darüber verfügt wird. Andernfalls ersetzt uns der Vertragspartner die aus der Benutzung mangelhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Lieferung und Leistung
- Von uns genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart, Plantermine. Teillieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
- Verzögerungen, die in der Sphäre unseres Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Änderungswünsche, verspätete Auslieferung oder Rücksendung von Materialien, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten) führen dazu, dass sich Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.
- Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei unvorhergesehenen Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Vertragserteilung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate andauern, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungsfrist frei oder tritt der Vertragspartner zurück bzw. kündigt er, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner davon unverzüglich benachrichtigen.
- Versand und Gefahrenübergang
Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, gemäß § 447 BGB. Das gilt nicht, soweit wir mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, ebenso nicht im Versandhandelskauf. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners. Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Rahmen der Vorschriften der Verpackungsverordnung nehmen wir die Verpackung zurück. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Verpackung auf seine Kosten anzuliefern und zwar gereinigt, frei von Fremdstoffen und gegebenenfalls nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, den Vertragspartner mit den durch Reinigung und Sortierung entstandenen Mehrkosten zu belasten.
- Gewährleistung
- Wir erbringen unsere vertraglichen Lieferungen und Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unsere Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Mündliche Auskünfte oder Zusagen sind bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
- Bei offensichtlichen Leistungsmängeln ist der Vertragspartner zur Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen ab Kenntnisnahmemöglichkeit verpflichtet. Andere Leistungsmängel muss er unverzüglich ab Entdeckung rügen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse.
- Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir, soweit sich aus den ergänzenden Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungsbereiche nichts anderes ergibt, Gewähr wegen Mängelfreiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe. Hierbei haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung/-leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
- Haftung
Wir haften für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Ausgenommen von der Haftung ist der Ersatz etwaig vergeblich aufgewandter Portokosten. Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen sind von uns zu vertretene Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an von uns gelieferten Produkten geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, einschließlich künftig bestehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vollständig auf den Vertragspartner über (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners und/oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit er nicht in Verzug ist, weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er uns bereits jetzt ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen und sonstige Ansprüche (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Veräußert der Vertragspartner die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung an uns einzuziehen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht.
- Bearbeitet der Vertragspartner Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so wird dies stets für uns vorgenommen und es steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnisses des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- bzw. Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Vertragspartner schon jetzt auf uns. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Vertragspartner wird die Sache für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils an uns zur Sicherung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung seinen Drittschuldnern anzuzeigen, diese aufzufordern, nur noch an uns zu leisten und uns im Übrigen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Wir sind nach unserer Wahl auch selbst zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.
- Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für die soweit dann von uns zu tragenden Kosten.
- Übersteigt der realisierbare Wert der uns gemäß der vorstehenden Nummern 11.1 bis 11.5 zustehenden Sicherheiten in ihrer Gesamtheit unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, Rückübertragung bestehender Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages zu verlangen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Die Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Handmustern, Animationen, Ton- und Filmaufnahmen, Software und sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellt haben sowie die Rechte an Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten, Modellen (Prozess-, Datenbank-), Quellcodes oder sonstiger Träger gestalterischer Ideen wie z.B. Webanwendungen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, so dass diese Materialien, Unterlagen, Dokumente, digitale Träger etc. nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vom Vertragspartner verwendet werden dürfen und auf unser Verlangen hin uns zurückzugeben oder rückstandslos zu vernichten sind.
- Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt als einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Verwendung im Rahmen des im Projektes/Auftrags festgelegten Zwecks beschränktes Nutzungsrecht. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Werkbearbeitungen und Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung.
- Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf den Vertragspartner übertragen worden sein, ist der Vertragspartner aber mit den Leistungspflichten in Verzug, dann fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.
- Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.
- Datenschutz
Wir speichern die (personenbezogenen) Daten unseres Vertragspartners bzw. dessen Mitarbeiter (Bestandsdaten) einschließlich von Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), soweit und solange die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragszwecks, z. B. für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
- Gerichtsstand und geltendes Recht Gerichtsstand für sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Ort unseres Hauptsitzes, Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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